Allgemeine Mietbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von TNCP bei Mietverträgen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
2. Preise und Zahlungen
2.1 Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist, nach den jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preislisten von TNCP. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Hamburg. Transportkosten (bei Mietverträgen auch Verpackungskosten) sind nicht enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
2.3 Rechnungen sind, sofern keine Barzahlung vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zahlbar.
2.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. Verzug
Bei Zahlungsverzug stellt TNCP, unbeschadet der Rechte des Kunden nachzuweisen,
dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei,
Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung.
Gegen Nachweis ist TNCP berechtigt, einen höheren Verzugsschaden geltend zu
machen.
4. Haftung
4.1 Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Fall des zu vertretenden Mangels (§§ 367 + 368 BGB), des Unvermögens, der Unmöglichkeit, des Verzuges, der positiven Vertragsverletzung, des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, der Verletzung von Mangelbeseitigungs- und sonstigen Gewährleistungs- verpflichtungen, der unerlaubten Handlungen etc.) haften TNCP und seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Eine weitergehende Haftung ist nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften ausgeschlossen.
4.2 Die Haftung wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist, sowie Ansprüche gemäß §§ 1 + 4 Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regeln nach 4.1. unberührt.
4.3 Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst nicht wirtschaftliche Folgeschäden des Kunden bei Geräteausfall.
5. Abwicklung von Mietverträgen
5.1 Der Mieter ist verpflichtet, TNCP über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, bei Transport, Aufstellung, Montage und Bedienung dafür zu sorgen, daß die Mietgegenstände vor Schäden geschützt und nur für den angegebenen Zweck benutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu erproben. Die Geräte dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden.
5.2 Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Verwendung oder Auslieferung von unserem Lager, bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Für Verzögerungen von Auslieferungsterminen, die außerhalb des Einflussbereiches von TNCP liegen, kann keine Haftung übernommen werden. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Tagessätzen berechnet. Samstage, Sonntage, Feiertage und angebrochene Tage werden voll berechnet.
5.3 Bei Stornierungen werden ab zwei Tagen vor Auftragstermin 50% des Mietpreises am Auftragstag sowie bei Nichtabholung der volle Mietpreis in Rechnung gestellt, unbe- schadet der Rechte des Kunden nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht ent- standen oder wesentlich niedriger sei.TNCP ist grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine Sicherheitsleistung in Höhe des Gerätewertes oder Vorkasse in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
5.4 Der Mieter trägt die Transportgefahr.
5.5 Der Mieter hat bei Auftreten eines Mangels diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist der Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. § 545 BGB findet Anwendung.
5.6 TNCP übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Geräte für die vom Mieter beabsichtigte Verwendung genügen und die Anlage konzeptionell vollständig ist.Der Mieter hat TNCP den Schaden an den Geräten zu ersetzen, der- bei vertragsgemäßem Gebrauch wegen unzureichendem Schutz oder fehlerhafter Bedienung entsteht- der im übrigen TNCP durch Verlust oder Beschädigungen der Geräte entsteht.Der Mieter ist auch für eine störungsfreie Stromversorgung verantwortlich und haftet für verschuldete Geräteschäden durch Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen.Die Mietgeräte und das Zubehör sind im Ausgabezustand zurückzubringen. Instand- setzungsarbeiten (z.B. Reinigung von Geräten, Aufwickeln von Kabeln etc.) werden nach Aufwand dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Rücknahme der Mietgeräte erfolgt immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.Ohne ausdrückliche Vereinbarung zurück gelieferte Betriebsstoffe werden dem Mieter nicht erstattet.
6. Sonstige Vorschriften (für Mietverträge)
6.1 Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TNCP abtreten.
6.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen TNCP und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.3 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder eine sonstige Vertragsbedingung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlich angestrebten Erfolg in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
6.4 Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg.